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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Landhaus Flottbek Betriebs GmbH & Co. KG, Baron-Voght-Straße 179, 22607 Hamburg.

Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reservierungen und Verträge über die entgeltliche Nutzungsüberlassung von Hotelzimmern und Veranstaltungsräumen sowie für alle im Zusammenhang mit der Reservierung und/oder Nutzung der Räumlichkeiten vereinbarten weiteren Leistungen zwischen der Landhaus Flottbek Betriebs GmbH & Co. KG (nachfolgend das „LH Flottbek“) und dem Vertragspartner bzw. Gast.

Abweichende, entgegenstehende und ergänzende AGB des Gastes bzw. des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil. Dieses gilt auch dann, wenn seitens des LH Flottbek nicht ausdrücklich widersprochen wird.

A. Bedingungen Hotelzimmer

I. Reservierung/Vertragsschluss
Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer reserviert und die Reservierung durch das LH Flottbek bestätigt wurde. Dem LH Flottbek steht es frei, die Reservierungsbestätigung mündlich oder in Textform (per Brief, oder per E-Mail) oder durch schlüssiges Verhalten (Bereitstellung der vertraglichen Leistung) zu übermitteln.

II. Anreise/Zimmernutzung/Abreise

  1. Reservierte Zimmer stehen dem Gast am vereinbarten Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Eine Anreise nach 20:00 Uhr ist dem LH Flottbek zuvor mitzuteilen und durch eine Kreditkartengarantie zu bestätigen.

  2. Die Zurverfügungstellung der Hotelzimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken. Die Unter- bzw. Weitervermietung der Hotelzimmer ist nicht gestattet.

  3. Der Gast hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Hotelzimmers, es sei denn, die Vertragsparteien haben zuvor etwas anderes vereinbart.

  4. Am vereinbarten Abreisetag hat der Gast das Hotelzimmer bis spätestens 12:00 Uhr vollständig zu räumen, sofern nicht eine spätere Abreisezeit zuvor vereinbart wurde. Im Fall einer vertragswidrigen Zimmerbelegung über 12:00 Uhr am Abreisetag hinaus behält sich das LH Flottbek vor, den ihm daraus entstandenen Schaden gegenüber dem Gast geltend zu machen. Dem Gast bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

III. Preise/Zahlungsbedingungen

  1. Soweit die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise als vereinbart.

  2. Überschreitet der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und der Leistungserbringung 180 Tage, so behält sich das LH Flottbek das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung
    vorzunehmen. Das LH Flottbek ist unter den gleichen Voraussetzungen dazu berechtigt im Fall einer Veränderung des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes die Preise entsprechend anzupassen.

  3. Rechnungen des LH Flottbek sind sofort fällig. Die Rechnungen sind direkt bei Abreise bar oder mit Kreditkarte zahlbar. Rechnungsstellungen als Debitor bedürfen einer besonderen vorherigen Vereinbarung. In diesem Fall gilt, dass Rechnungen ohne bestimmtes Zahlungsziel binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar sind.

  4. Das LH Flottbek ist dazu berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine angemessene Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

  5. Bei Gruppenbuchungen (Reservierungen ab 6 Personen) ist das LH Flottbek berechtigt, bis zu zwei Monate vor dem vereinbarten ersten Anreisetag eine Anzahlung von 50 % zu berechnen.
    Bei Buchungen über Kooperationspartner ist bei Anreise ein Voucher vorzulegen. Ein offener Restbetrag kann bei inländischen Kooperationspartnern ab der zweiten Buchung per Rechnung bezahlt werden. Hier gilt IV.3 entsprechend. In allen anderen Fällen (normale Gruppenbuchungen, inländische Kooperationspartner bei der ersten Buchung, ausländische Kooperationspartner) ist ein offener Restbetrag bei Abreise in bar oder mit Kreditkarte zu bezahlen.

IV. Stornierungsbedingungen

  1. Tritt der Vertragspartner von dem Vertrag zurück, kündigt er den Vertrag oder reist der Gast nicht an (noshow), so hat das LH Flottbek einen Anspruch auf die volle Vergütung, abzüglich dessen, was in Folge der Nicht-Inanspruchnahme der Leistung erspart wird. Das LH Flottbek ist jedoch nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist, gelten nachfolgende Regelungen.

  2. Für alle Reservierungen - mit Ausnahme der in Ziffer 3) benannten Reservierungen - ist eine Stornierung bis zu 48 Stunden vor 15:00 Uhr des Anreisetages kostenfreimöglich. Von dieser kostenfreien Stornierung sind Gruppenbuchungen, Reservierungen für Messezeiten sowie vereinbart nicht stornierbare Raten ausgenommen. Erfolgt die Stornierung später oder reist der Gast nicht an, kann das LH Flottbek die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen wie folgt pauschalieren:

    a) Übernachtung ohne Frühstück 90%
    b) Arrangements mit Halbpension 70%
    c) Arrangements mit Vollpension 60%

    des jeweils vereinbarten Preises.

    Dem Vertragspartner bzw. Gast steht es frei nachzuweisen, dass kein bzw. nur ein geringerer Schaden eingetreten ist. Erfolgt der Vertragsschluss über die Website des Hotels oder über andere Buchungsportale, geltend die gleichen Bedingungen, sofern nichts anderes bei der Online-Buchung vereinbart wird.

  3. Bei Gruppenbuchungen sind beide Seiten dazu berechtigt, bis 21 Tage vor dem Tag der ersten Anreise kostenfrei von dem Vertrag zurückzutreten. Bei späteren Stornierungen bzw. bei Nichtanreise ist das LH Flottbek dazu berechtigt,

    a) bei einer Stornierung bis 3 Tage vor Anreise 50%,
    b) bei einer späteren Stornierung oder
    c) bei Nichtanreise 80% des vereinbarten Preises zu berechnen.

    Dieses gilt auch für Teilstornierungen bzw. teilweiser Nichtanreise, sofern nichts anderes mit dem LH Flottbek vereinbart wird.

B. Bedingungen Veranstaltungen

I. Reservierung/Vertragsschluss
Zum Abschluss eines Vertrages über die Durchführung einer Veranstaltung ist die schriftliche Annahme einer Reservierungsbestätigung oder die Unterzeichnung eines Veranstaltungsvertrages durch den Vertragspartner erforderlich.

II. Nutzung der Räumlichkeiten / Weitere Leistungen

  1. Dem Vertragspartner stehen die für die Durchführung der Veranstaltung vertraglich vorgesehenen Räumlichkeiten während des vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Die Unter- bzw. Weitervermietung der Räume sowie die Nutzung zu einem anderen, als in der Reservierungsbestätigung bzw. dem Veranstaltungsvertrag genannten Zweck, ist nicht gestattet.

  2. Die Durchführung von Veranstaltungen oder sonstigen Handlungen, die einer gesonderten Erlaubnis bedürfen, darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des LH Flottbek erfolgen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, vor Beginn der Veranstaltung alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen und dem LH Flottbek auf Verlangen nachzuweisen. Verstößt der Vertragspartner
    gegen diese Bestimmung oder kann er die erforderlichen Genehmigungen nicht oder nicht vollständig nachweisen, behält sich das LH Flottbek vor, die Vornahme der erlaubnispflichtigen Handlungen zu untersagen bzw. den Veranstaltungsvertrag fristlos zu kündigen.

  3. Der Vertragspartner verpflichtet sich ferner zur Einhaltung der GEMA-Vorgaben sowie zur Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA, sofern dieses aufgrund der GEMA-Vorgaben erforderlich sein sollte. Sämtliche im Zusammenhang mit dem Abspielen bzw. der Darbietung von Werken mit Ton und/oder Bild anfallenden Gebühren trägt der Vertragspartner.

  4. Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Veranstaltungsvertrag kein Exklusivrecht auf Nutzung der Räumlichkeiten des LH Flottbek für den
    vereinbarten Zeitraum begründet und parallel zu der Durchführung einer Veranstaltung der Hotel- und Restaurantbetrieb fortgeführt werden kann.

  5. Sofern die vereinbarte Veranstaltungszeit durch den Vertragspartner oder seine Gäste überschritten wird, haftet der Vertragspartner dem LH Flottbek für die dadurch entstehenden zusätzlichen Leistungen des LH Flottbek bzw. beauftragter Dritter.

  6. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung seitens des LH Flottbek gestattet. Das LH Flottbek übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Speisen und Getränke. Dies gilt auch für auf Veranlassung des Vertragspartners gelieferte Speisen und Getränke (z. B. Hochzeitstorte). Dies gilt auch für auf Veranlassung des Vertragspartners gelieferte
    Speisen und Getränke (z. B. Hochzeitstorte). Für nach der Veranstaltung mitgenommene Speisen übernimmt das LH Flottbek ebenfalls keine Haftung.

  7. Weitere Leistungen (z. B. Blumendekoration, DJ und sonstige Künstlerbuchung, Menükartendruck) führt das LH Flottbek nur nach ausdrücklicher Vereinbarung durch. Diese Leistungen hat der Vertragspartner gesondert zu vergüten.

III. Preise/Zahlungsbedingungen

  1. Die Rechnungsstellung erfolgt auf der Basis der zwischen den Parteien im Veranstaltungsvertrag vereinbarten Leistungen, Preise und Personenzahlen sowie der im beiderseitigen Einvernehmen nachträglich vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen.
  2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, dem LH Flottbek spätestens am fünften Tag vor der Veranstaltung die genaue Personenzahl mitzuteilen. Nehmen mehr Personen an der Veranstaltung teil, erfolgt die Abrechnung pro weiterer Person entsprechend der Vereinbarungen im Veranstaltungsvertrag. Bei weniger Personen erfolgt die Abrechnung auf Basis der bis zum fünften Tag vor der Veranstaltung dem LH Flottbek mitgeteilten Personenanzahl abzüglich der ersparten Aufwendungen für die nicht erschienenen Gäste.
  3. Rechnungen des LH Flottbek sind sofort fällig. Die Rechnungen sind direkt nach Veranstaltungsende bar oder mit Kreditkarte zu bezahlen. Rechnungsstellungen als Debitor bedürfen einer besonderen vorherigen Vereinbarung. In diesem Fall gilt, dass Rechnungen ohne bestimmtes Zahlungsziel binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar sind.
  4. Das LH Flottbek ist berechtigt, bei Vertragsschluss bzw. zwischen Vertragsschluss und dem Beginn der Veranstaltung vom Vertragspartner eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und der Zahlungstermin können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

IV. Stornierungsbedingungen

  1. Für den Fall einer Stornierung der Veranstaltung durch den Vertragspartner ist das LH Flottbek berechtigt,

    a) bei einer Stornierung von 300 bis 181 Tagen vor dem Veranstaltungstag 25%,
    b) bei einer Stornierung von 180 bis 60 Tagen vor dem Veranstaltungstag 50%,
    c) bei einer Stornierung von 59 bis neun Tagen vor dem Veranstaltungstag 80% und
    d) bei einer Stornierung von weniger als neun Tagen vor dem Veranstaltungstag 90%

    der im Veranstaltungsvertrag vereinbarten Preise für Speisen und Getränke multipliziert mit der im Zeitpunkt der Stornierung vorgesehenen Personenzahl als Entschädigungspauschale zu berechnen. Soweit noch kein Betrag für Speisen und Getränke vertraglich vereinbart war, werden für die Entschädigungspauschale das preislich niedrigste 3-Gänge-Menü und die günstigste Getränkepauschale des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.

  2. Im Zeitpunkt der Stornierung bereits vorm LH Flottbek beauftragte Fremdleistungen werden dem Vertragspartner zusätzlich berechnet, sofern diese nicht mehr kostenfrei stornierbar sind. Der
    Vertragspartner verpflichtet sich, das LH Flottbek von etwaigen Ansprüchen Dritten in diesem Zusammenhang freizuhalten.

  3. Das LH Flottbek ist jedoch nach Treu und Glauben gehalten, die Veranstaltungsräumlichkeiten nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Dem Vertragspartner bleibt es nachgelassen, einen geringeren als den auf Basis dieser Bestimmungen geltend gemachten Schaden nachzuweisen.

C. Haftungsbeschränkung

Das LH Flottbek haftet dem Vertragspartner und dem Gast auf Schadensersatz unter den gesetzlichen Voraussetzungen und Beschränkungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit handelt, für die die gesetzliche Haftung gilt.

D. Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel

  1. Ist oder wird eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig, so wird die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen nicht berührt. Anstelle der nichtigen bzw. unwirksamen Regelungen treten die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
  2. Für Streitigkeiten zwischen dem LH Flottbek und dem Vertragspartner und/oder Gast gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem LH Flottbek und dem Vertragspartner bzw. Gast ist Hamburg, sofern der Vertragspartner bzw. Gast kein Verbraucher ist.

I. Ü. gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

Stand März 2021